HRB 726302: Aircraft Design Certification GmbH, Neckargemünd, Reichensteinstraße 48, 69151 Neckargemünd. Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 726302: Aircraft Design Certification GmbH, Neckargemünd, Reichensteinstraße 48, 69151 Neckargemünd. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 15.02.2017 und des Versammlungsbeschlusses der Gesellschaft vom 15.02.2017 die "Aircraft Design & Certification Limited", Birmingham /Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff 05420985)" verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 726302: Aircraft Design Certification GmbH, Neckargemünd, Reichensteinstraße 48, 69151 Neckargemünd. Die Gesellschaft hat am 19.12.2016 den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen der "Aircraft Design Certification GmbH" mit Sitz in Neckargemünd, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 726302 (übernehmende Gesellschaft) und der "Aircraft Design & Certification Limited", mit Sitz in Birmingham/Großbritannien, eingetragen im Register des Companies House of Cardiff Number 5420985 (übertragende Gesellschaft) beim Handelsregister eingereicht (§ 122 d UmwG i.V.m. § 10 HGB). Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzungen mit der "Aircraft Design & Certification Limited" auf die "Aircraft Design Certification GmbH" die folgenden Rechte zu (§ 122 d S. 2 Nr. 4 UmwG): Die Gläubiger der "Aircraft Design Certification GmbH" können gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der "Aircraft Design Certification GmbH" geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetzt beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatliche überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der "Aircraft Design Certification GmbH" kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Jeder Gläubiger der "Aircraft Design & Certification Limited", kann gem. Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Sämtliche Anteile an der "Aircraft Design & Certification Limited" werden von einer Person gehalten, so dass vorliegend keine Minderheitsgesellschafter bei der übertragenden Gesellschaft existieren. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter ist somit entbehrlich. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können jederzeit bei der "Aircraft Design Certification GmbH", Herrn Boris Kölmel unter folgender Anschrift eingeholt werden: Boris Kölmel, Hüttenbacher Straße 13, D-90482 Nürnberg.
HRB 726302: Aircraft Design Certification GmbH, Neckargemünd, Reichensteinstraße 48, 69151 Neckargemünd. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2016. Geschäftsanschrift: Reichensteinstraße 48, 69151 Neckargemünd. Gegenstand: Entwicklungen, Untersuchungen und Zulassung von Flugzeugen und Flugzeugteilen sowie allgemeine Dienstleistungen im Bereich der Luftfahrt. Handel von Flugzeugteilen und Flugzeugen. Handel von ergänzenden Musterzulassungen und Musterzulassungen von Flugzeugen und Flugzeugteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Basien, Jochen Marcus, Neckargemünd, * ‒.‒.‒‒; Kölmel, Boris, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.