Airline Consulting Günther GmbH, Frankfurt am Main (Franz-Rücker-Allee 3, 60487 Frankfurt am Main). Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Viviane Günther, Frankfurt am Main, geboren am ‒.‒.‒‒, übertragen.
Airline Consulting Günther GmbH, Frankfurt am Main (Franz-Rücker-Allee 3, 60487 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der Firma Viviane Günther e. K. auftretende Kauffrau Günther, Viviane übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.