HRB 16601: Airweb GmbH, Mönchengladbach, Konrad-Zuse-Ring 11 A, 41179 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schürenweg 103 a, 41063 Mönchengladbach.
HRB 16601: Airweb GmbH, Mönchengladbach, Konrad-Zuse-Ring 11 A, 41179 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Miller, Jörg, Viersen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16601: Airweb GmbH, Mönchengladbach, Konrad-Zuse-Ring 11 A, 41179 Mönchengladbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Umwandlung in Gestalt des Formwechsels der Airweb AG, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 6563) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27.05.2015. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2015. Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Ring 11 A, 41179 Mönchengladbach. Gegenstand des Unternehmens: die Entwicklung und das Angebot von kundenspezifischen Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation, insbesondere durch das Erbringen von Mehrwertdiensten, die mittels Mobilfunk und Internet realisiert werden. Stammkapital: 76.650,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Bertheau, Claudius, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒; Miller, Jörg, Viersen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.