Aislinger Transportbeton GmbH & Co. KG, Aislingen (Lauinger Str. 75, 89344 Aislingen). Die Verschmelzung wurde am 24.10.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 16856).
Aislinger Transportbeton GmbH & Co. KG, Aislingen (Lauinger Str. 75, 89344 Aislingen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Aislinger Transportbeton Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Aislingen (Amtsgericht Augsburg HRB 16856) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.