HRB 20061: Akademie Überlingen Institut für Unternehmensentwicklung GmbH, Osnabrück, Goethering 7, 49074 Osnabrück. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Akademie Überlingen Osnabrück Verwaltungs-GmbH am 22.02.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 20061: Akademie Überlingen Institut für Unternehmensentwicklung GmbH, Osnabrück, Goethering 7, 49074 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.02.2016 mit der Akademie Überlingen Osnabrück Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRB 16540) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Akademie Überlingen Institut für Unternehmensentwicklung GmbH, Osnabrück, Goethering 7, 49074 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2012 mit der Akademie Überlingen Neue Medien GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 17939) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2012 / 11.09.2012 / 08.10.2012 mit der Akademie Überlingen International GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 18020) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2012 mit der IFP HCC - Deutsche Agentur für Zertifizierungen im Gastgewerbe GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 200013) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Akademie Überlingen Institut für Unternehmensentwicklung GmbH, Osnabrück, Goethering 7, 49074 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Rolfsen, Ludger, Neuenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
Akademie Überlingen Institut für Unternehmensentwicklung GmbH, Osnabrück, Goethering 7, 49074 Osnabrück. Bestellt als Geschäftsführer: Brink, Martin, Emsbüren, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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