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a)
Akasha Academy gemeinnützige GmbH
b)
München
Geschäftsanschrift:
Stöberlstraße 68, 80686 München
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff
AO). Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Jugendhilfe, der
Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung, der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern, der internationalen
Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens sowie der
Entwicklungszusammenarbeit. (2) Der
Gesellschaftszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die a. Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie
der Jugendhilfe Die Gesellschaft
verwirklicht diesen Zweck insbesondere
durch aa. den Aufbau und Betrieb eines
(Aus-) Bildungszentrums auf Grundlage der
Prinzipien der Universellen Ethik. Inhaltlich
sollen Themen zum Umwelt-, Klima-, Natur-
und Gesundheitsschutz im Vordergrund
stehen. Die Themen werden durch folgende
Formate konkretisiert: Durchführung von
Workshops und Seminare sowie
allgemeinen Informationsveranstaltungen;
Bildungs-, Betreuungs- und
Beratungsprogramme für Kinder und
Jugendliche; Gründung und Betrieb eines
Kindergartens und einer privaten
internationalen Schule; bb. das Erstellen
und Publizieren von Lehrmaterialien und
(wissenschaftlichen) Texten sowie
audiovisuellen Medien. b. Förderung der
Kunst und Kultur Dieser Zweck wird vor
allem verwirklicht durch
Kunstausstellungen, Konzerte und
Veranstaltungen im Bereich audiovisueller
Kunst sowie Kreativworkshops für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene. Ziel der
Veranstaltungen ist es, die Verbindung zu
den Elementen der Natur, die alle
Menschen gemeinsam haben (Universelle
Ethik) kreativ und künstlerisch erfahrbar zu
machen. c. Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege Dieser Zweck wird
verwirklicht durch allgemeine Angebote im
Bereich der Gesundheits- und
Präventionsberatung, insbesondere durch
Information und Aufklärung über
allgemeine schul- und
komplementärmedizinische
Behandlungsmöglichkeiten. d. Förderung
der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern Dieser Zweck wird verwirklicht
durch Angebote zur individuellen Beratung
und Durchführung von Seminaren mit dem
Ziel, die Mädchen und Frauen in ihrer
beruflichen und persönlichen Entwicklung
zu unterstützen und zu stärken. e.
Förderung der internationalen Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens
sowie der Entwicklungszusammenarbeit.
Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke
insbesondere durch Zuwendung von Mitteln
gem. § 58 Nr. 1 AO, vor allem über die
Akasha Stiftung, München. (3) Die
gemeinnützigen Zwecke müssen nicht
gleichzeitig und in gleichem Maße
verwirklicht werden. (4) Sofern die
Gesellschaft nicht selbst oder durch eine
Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel
gemäß § 58 Nr. 1 AO auch anderen
Körperschaften oder juristischen Personen
des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung
der in Abs. 2 bezeichneten
steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die
Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt
oder unbeschränkt steuerpflichtige
Körperschaft des privaten Rechts setzt
voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt
ist. (5) Zuwendungen an steuerbegünstigte
Körperschaften oder juristische Personen
des öffentlichen Rechts, die andere Zwecke
verfolgen als in Abs. 2 aufgeführt, sind
zulässig, dürfen aber nicht dauerhaft
überwiegen. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Nowak, Uwe Karl, Freising, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.05.2024. |
a)
03.07.2024
Prell |