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Akasha Academy gemeinnützige GmbH, München (HRB 294278)

Firmendaten

Anschrift
Stöberlstr. 68
80686 München
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 294278
Amtsgericht: München
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Akasha Academy gemeinnützige GmbH aus München ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 294278 verzeichnet. Nach der Gründung am 02.05.2024 hat die Akasha Academy gemeinnützige GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendhilfe, der Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der internationalen Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie der Entwicklungszusammenarbeit. (2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die a. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Jugendhilfe Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch aa. den Aufbau und Betrieb eines (Aus-) Bildungszentrums auf Grundlage der Prinzipien der Universellen Ethik. Inhaltlich sollen Themen zum Umwelt-, Klima-, Natur- und Gesundheitsschutz im Vordergrund stehen. Die Themen werden durch folgende Formate konkretisiert: Durchführung von Workshops und Seminare sowie allgemeinen Informationsveranstaltungen; Bildungs-, Betreuungs- und Beratungsprogramme für Kinder und Jugendliche; Gründung und Betrieb eines Kindergartens und einer privaten internationalen Schule; bb. das Erstellen und Publizieren von Lehrmaterialien und (wissenschaftlichen) Texten sowie audiovisuellen Medien. b. Förderung der Kunst und Kultur Dieser Zweck wird vor allem verwirklicht durch Kunstausstellungen, Konzerte und Veranstaltungen im Bereich audiovisueller Kunst sowie Kreativworkshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ziel der Veranstaltungen ist es, die Verbindung zu den Elementen der Natur, die alle Menschen gemeinsam haben (Universelle Ethik) kreativ und künstlerisch erfahrbar zu machen. c. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege Dieser Zweck wird verwirklicht durch allgemeine Angebote im Bereich der Gesundheits- und Präventionsberatung, insbesondere durch Information und Aufklärung über allgemeine schul- und komplementärmedizinische Behandlungsmöglichkeiten. d. Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Dieser Zweck wird verwirklicht durch Angebote zur individuellen Beratung und Durchführung von Seminaren mit dem Ziel, die Mädchen und Frauen in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung zu unterstützen und zu stärken. e. Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie der Entwicklungszusammenarbeit. Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke insbesondere durch Zuwendung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO, vor allem über die Akasha Stiftung, München. (3) Die gemeinnützigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (4) Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr. 1 AO auch anderen Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der in Abs. 2 bezeichneten steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. (5) Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die andere Zwecke verfolgen als in Abs. 2 aufgeführt, sind zulässig, dürfen aber nicht dauerhaft überwiegen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Akasha Academy gemeinnützige GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 05.07.2024)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Akasha Academy gemeinnützige GmbH
b)
München
Geschäftsanschrift:
Stöberlstraße 68, 80686 München
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff
AO). Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Jugendhilfe, der
Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung, der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern, der internationalen
Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens sowie der
Entwicklungszusammenarbeit. (2) Der
Gesellschaftszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die a. Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie
der Jugendhilfe Die Gesellschaft
verwirklicht diesen Zweck insbesondere
durch aa. den Aufbau und Betrieb eines
(Aus-) Bildungszentrums auf Grundlage der
Prinzipien der Universellen Ethik. Inhaltlich
sollen Themen zum Umwelt-, Klima-, Natur-
und Gesundheitsschutz im Vordergrund
stehen. Die Themen werden durch folgende
Formate konkretisiert: Durchführung von
Workshops und Seminare sowie
allgemeinen Informationsveranstaltungen;
Bildungs-, Betreuungs- und
Beratungsprogramme für Kinder und
Jugendliche; Gründung und Betrieb eines
Kindergartens und einer privaten
internationalen Schule; bb. das Erstellen
und Publizieren von Lehrmaterialien und
(wissenschaftlichen) Texten sowie
audiovisuellen Medien. b. Förderung der
Kunst und Kultur Dieser Zweck wird vor
allem verwirklicht durch
Kunstausstellungen, Konzerte und
Veranstaltungen im Bereich audiovisueller
Kunst sowie Kreativworkshops für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene. Ziel der
Veranstaltungen ist es, die Verbindung zu
den Elementen der Natur, die alle
Menschen gemeinsam haben (Universelle
Ethik) kreativ und künstlerisch erfahrbar zu
machen. c. Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege Dieser Zweck wird
verwirklicht durch allgemeine Angebote im
Bereich der Gesundheits- und
Präventionsberatung, insbesondere durch
Information und Aufklärung über
allgemeine schul- und
komplementärmedizinische
Behandlungsmöglichkeiten. d. Förderung
der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern Dieser Zweck wird verwirklicht
durch Angebote zur individuellen Beratung
und Durchführung von Seminaren mit dem
Ziel, die Mädchen und Frauen in ihrer
beruflichen und persönlichen Entwicklung
zu unterstützen und zu stärken. e.
Förderung der internationalen Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens
sowie der Entwicklungszusammenarbeit.
Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke
insbesondere durch Zuwendung von Mitteln
gem. § 58 Nr. 1 AO, vor allem über die
Akasha Stiftung, München. (3) Die
gemeinnützigen Zwecke müssen nicht
gleichzeitig und in gleichem Maße
verwirklicht werden. (4) Sofern die
Gesellschaft nicht selbst oder durch eine
Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel
gemäß § 58 Nr. 1 AO auch anderen
Körperschaften oder juristischen Personen
des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung
der in Abs. 2 bezeichneten
steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die
Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt
oder unbeschränkt steuerpflichtige
Körperschaft des privaten Rechts setzt
voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt
ist. (5) Zuwendungen an steuerbegünstigte
Körperschaften oder juristische Personen
des öffentlichen Rechts, die andere Zwecke
verfolgen als in Abs. 2 aufgeführt, sind
zulässig, dürfen aber nicht dauerhaft
überwiegen.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Nowak, Uwe Karl, Freising, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.05.2024.
a)
03.07.2024
Prell

Historie 1

03.07.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Uwe Karl Nowak
Geschäftsführer