HRA 9971:Akkurt OHG, Duisburg, Ruhrorter Straße 24a, 47059 Duisburg.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Akkurt, Ergül, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Akkurt, Kenan, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Akkurt, Kenan, Essen, * ‒.‒.‒‒.
Akkurt OHG, Duisburg (Ruhrorter Straße 24a, 47059 Duisburg, 1. Der Zweck der Gesellschaft ist die Tätigkeit als Generalunternehmer im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie der Baustoffhandel -und großhandel unter Einschluss des Im- und Exports und der Handel mit Immobilien sowie die Vermittlung von Immobilien und Finanzierungen. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und darf sich auch an Gesellschaften vergleichbaren Gesellschaftszweckes beteiligen.). Offene Handelsgesellschaft. Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: Akkurt, Zinnet, geb. Kökdemir, Essen, * ‒.‒.‒‒; Akkurt, Ergül, geb. Okyay, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Akkurt, Kenan, Essen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Akkurt GmbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 6575) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.