Akoglu GmbH, Krefeld, Hülser Straße 770, 47803 Krefeld. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter Freizeittreff Oki Doki Kinderland e.K., Inh. Söhret Akoglu (AG Krefeld, HRA 5991) auftretende Kauffrau Söhret Akoglu übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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