Aksakal Ventures GmbH, Berlin, Exiner Str. 39 a, 12355 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.001,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2011 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung um 1 EUR auf 25.001 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Verschmelzungsplans vom 16.12.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag ist die Aksakal Ventures Limited mit Sitz in Birmingham, England (Companies House von England und Wales, Gesellschaftsnummer 06672932) durch Übertragung ihres Vermögens unter Ausschluss der Abwicklung auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Aksakal Ventures GmbH, Berlin, Exiner Str. 39 a, 12355 Berlin. Gem. § 122 d UmwG ist folgende Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes zu veranlassen: " Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplanes betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung mit der Aksakal Ventures Ltd. mit dem Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich, eingetragen im Companies House von England und Wales unter der Nummer 06672932, als übertragenden Rechtsträger eingereicht. Den Gläubigern der beteiligten Rechtsträger stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung folgende Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG): - in Bezug auf die übernehmende Gesellschaft: Die Gläubiger der Gesellschaft können gem. § 122 a Abs. 2, 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Gesellschaft unter deren inländischen Geschäftsanschrift Exiner Str. 39 a, 12355 Berlin, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, wenn sie im Falle einer Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. - in Bezug auf die übertragende Gesellschaft : Jeder Gläubiger der übertragenden Aksakal Venture Ltd. kann gem. §§ 11, 14 der englischen Companies Cross-Border Mergers Regulations (2007) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist. Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können bei der Gesellschaft unter deren inländischer Geschäftsanschrift Exiner Straße 39a, 12355 Berlin, schriftlich angefordert werden..
Aksakal Ventures GmbH, Berlin, Exiner Str. 39 a, 12355 Berlin. Firma: Aksakal Ventures GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Exiner Str. 39 a, 12355 Berlin Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, und unter Ausschluss sämtlicher erlaubnispflichtiger Geschäfte, insbesondere solcher, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Aksakal, Cihan, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.05.2011.