HRB 78: Aktiengesellschaft Katholisches Gesellenhaus, Essen, Steeler Str. 36, 45127 Essen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 78: Aktiengesellschaft Katholisches Gesellenhaus, Essen, Steeler Str. 36, 45127 Essen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 78:Aktiengesellschaft Katholisches Gesellenhaus, Essen, Steeler Str. 36, 45127 Essen.Die Hauptversammlung hat am 15.05.2013 beschlossen, die Satzung in § 2 zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft mit dem Sitz in Essen an der Ruhr verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Vortragsreihen bzw. Arbeitskreise, wobei Familienbildung, Glaubensvertiefung, Gesellschaftspolitik und Fragen der beruflichen Bildung besondere Berücksichtigung finden. Insbesondere dient das Programm Kolpings als Orientierung für die Arbeit der Gesellschaft. Ferner ist Zweck der Gesellschaft die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, insbesondere durch die Organisation und Durchführung von betreuten Maßnahmen. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Pflege der Volks- und Berufsbildung, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Verwirklichung mildtätiger Zwecke vornehmen. Die Förderung wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Aktionäre dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgabe, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.