HRB 115712: Aktiv Dialog Marketing und Kommunikation GmbH, Hamburg, Robert-Koch-Straße 26, 20249 Hamburg. Prokura (Nachname) geändert, nun Einzelprokura: Otten, Stefan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Aktiv Dialog Marketing und Kommunikation GmbH, Hamburg, Robert-Koch-Straße 26, 20249 Hamburg. Einzelprokura: Finke, Stefan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Aktiv Dialog Marketing und Kommunikation GmbH, Hamburg, Robert-Koch-Straße 26, 20249 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.07.2010 mit Änderung vom 25.10.2010. Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Straße 26, 20249 Hamburg. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen aller Art in den Geschäftsbereichen Marketing, Kommunikation, Dialogmarketing, Werbung und Vertrieb. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Vogel, Kay, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Vogel, Kay, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Kay Vogel Aktiv Dialog Marketing e.K. in Hamburg (Amtgericht Hamburg, HRA 111948) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 08.07.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.10.2010 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.