HRB 5941: Aktiv Optik im Gutenberg-Center GmbH, Mainz, Haifa Allee 1, 55128 Mainz. Die Verschmelzung der Gesellschaft mit der Aktiv Optik Wiesbaden GmbH mit Sitz in Wiesbaden ( Amtsgericht Wiesbaden HRB 7087) ist durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 01.02.2018 wirksam geworden. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 5941: Aktiv Optik im Gutenberg-Center GmbH, Mainz, Haifa Allee 1, 55128 Mainz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.07.2017 mit der Aktiv Optik Wiesbaden GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 7087) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5941:Aktiv Optik im Gutenberg-Center GmbH, Mainz, Haifa Allee 1, 55128 Mainz.Der mit der Center Optik GmbH mit Sitz in Bad Kreuznach (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 20936) am 05.12.2008 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 26.09.2014 zum 31.12.2014 aufgehoben worden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.