HRB 53444: Akurata Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Goltsteinstraße 31, 40211 Düsseldorf. Geschäftsanschrift: Steinriede 14, 30827 Garbsen. Der Sitz ist nach Garbsen (jetzt Amtsgericht Hannover HRB 213617) verlegt.
HRB 213617: Akurata Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Garbsen, Steinriede 14, 30827 Garbsen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2001, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 53444) nach Garbsen beschlossen. Geschäftsanschrift: Steinriede 14, 30827 Garbsen. Gegenstand: Die Anschaffung von beweglichen und unbeweglichen Anlagen, Errichtung von Immobilien durch Dritte, Finanzierung eigenen Anlagevermögens und langfristige Vermietung von Geschäftsgebäuden sowie von beweglichen und unbeweglichen Anlagen aller Art. Gegenstand ist weiterhin die Bauträgereigenschaft, die Umwidmung von Pflegeimmobilien in WEG und deren Veräußerung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Mollik, Marcus Mauritius, Essen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRA 21708: ESCU Real Estate GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Goltsteinstraße 31, 40211 Düsseldorf. Geschäftsanschrift: Steinriede 14, 30827 Garbsen. Der Sitz ist nach Garbsen (jetzt Amtsgericht Hannover HRA 203752) verlegt.
HRA 203752: ESCU Real Estate GmbH & Co. KG, Garbsen, Steinriede 14, 30827 Garbsen. Kommanditgesellschaft. Von Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 21708) Sitz verlegt, nun: Verlegt, nun Geschäftsanschrift: Steinriede 14, 30827 Garbsen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Akurata Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 53444). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ESCU Real Esate GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 57960) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Abspaltung","Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Aufspaltung","formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"formwechselnden Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung","Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Vermögensübertragung")
HRB 53444: Akurata Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Goltsteinstraße 31, 40211 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Anschaffung von beweglichen und unbeweglichen Anlagen, Errichtung von Immobilien durch Dritte, Finanzierung eigenen Anlagevermögens und langfristige Vermietung von Geschäftsgebäuden sowie von beweglichen und unbeweglichen Anlagen aller Art. Gegenstand ist weiterhin die Bauträgereigenschaft, die Umwidmung von Pflegeimmobilien in WEG und deren Veräußerung.