Akzo Nobel Coatings Pensions GmbH, Wuppertal, Kasinostr. 19-21, 42103 Wuppertal.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Akzo Nobel Pensions GmbH am 06.08.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Akzo Nobel Coatings Pensions GmbH, Wuppertal, Kasinostr. 19-21, 42103 Wuppertal.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.07.2009 mit der Akzo Nobel Persions GmbH (früher: Casco Products GmbH) mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 16919) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Akzo Nobel Coatings Pensions GmbH, Wuppertal, Kasinostr. 19-21, 42103 Wuppertal.Geschäftsanschrift: Kasinostr. 19-21, 42103 Wuppertal. Der mit der Akzo Nobel Coatings GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 2794) am 11.07.2008 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 21.11.2008 zum 31.12.2008, 24.00 Uhr aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Akzo Nobel Coatings Pensions GmbH, Wuppertal, (Kasinostr. 19-21, 42103 Wuppertal).Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.12.2008 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Akzo Nobel Coatings Pensions GmbH, Wuppertal (Kasinostr. 19-21, 42103 Wuppertal). Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2008 hat zur Durchführung der Ausgliederung das Stammkapital um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR erhöht und § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages geändert und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2008 Teile des Vermögens der Akzo Nobel Coatings GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 2794) - Pensionsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen und die zur Deckung dieser Verpflichtungen erforderlichen Vermögenswerte - übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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