Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 04.10.2022
(1 IN 45/20) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. |
a)
08.11.2022
Tenic |
HRA 720057: Alb-Biogas GmbH & Co. KG, Lauterstein, Birkenbuckelweg 1/1, 73111 Lauterstein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 17.04.2020 (1 IN 45/20) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Göppingen, 1 IN 45/20) aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
HRA 720057: Alb-Biogas GmbH & Co. KG, Lauterstein, Birkenbuckelweg 1/1, 73111 Lauterstein. Der Einzelkaufmann Schömbucher, Theo, Lauterstein, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Schömbucher Logistik e.K.", Lauterstein (Amtsgericht Ulm HRA 725597) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 06.12.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 06.12.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 720057: Alb-Biogas GmbH & Co. KG, Lauterstein, Birkenbuckelweg 1/1, 73111 Lauterstein. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.12.2017 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Albhof Biogas GmbH & Co KG", Lauterstein (Amtsgericht Ulm HRA 541079) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Alb-Biogas GmbH & Co. KG, Lauterstein, Birkenbuckelweg 1/1, 73111 Lauterstein.Geschäftsanschrift: Birkenbuckelweg 1/1, 73111 Lauterstein.