Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe
(Az. 61 IN 152/16 H) vom 02.09.2024 ist das
Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben. |
a)
21.10.2024
Senfleben
b)
Fall 8 |
HRB 95915: Alba Medica GmbH, Frankfurt am Main, Kaiser-Friedrich-Promenade 95, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 95915: Alba Medica GmbH, Frankfurt am Main, Goetheplatz 4, 60311 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kaiser-Friedrich-Promenade 95, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Niermann, Nick, Kelkheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 95915:Alba Medica GmbH, Frankfurt am Main, Goetheplatz 4, 60311 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BARIMA GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 47067) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 95915:Alba Medica GmbH, Frankfurt am Main, Goetheplatz 4, 60311 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der - ADONTO GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 82580) sowie - CENTARIUS GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 97209) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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