Albat + Wirsam Software AG, Linden, Konrad-Adenauer-Straße 15, 35440 Linden.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11.08.2010 im Wege des Formwechsels in die Albat + Wirsam Software GmbH mit Sitz in Linden (Amtsgericht Gießen HRB 7339) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Albat + Wirsam Software AG, Linden, Konrad-Adenauer-Straße 15, 35440 Linden.Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
Albat + Wirsam Software AG, Linden, Konrad-Adenauer-Straße 15, 35440 Linden.Prokura erloschen: Klose, Ulrich, Bergisch-Gladbach, * ‒.‒.‒‒.
Albat + Wirsam Software AG, Linden, Konrad-Adenauer-Straße 15, 35440 Linden.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der CANTOR Software GmbH mit Sitz in Linden (Amtsgericht Gießen, HRB 1454) verschmolzen. Die Zustimmung der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Albat + Wirsam Software AG, Linden, Konrad-Adenauer-Straße 15, 35440 Linden.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der CANTOR Software GmbH mit Sitz in Linden (Amtsgericht Gießen, HRB 1454) mit der Albat + Wirsam Software AG mit Sitz in Linden (Amtsgericht Gießen, HRB 4036) eingereicht worden.
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