Alberg-Remscheid Alfred Berghaus GmbH & Co., Remscheid (Oberhützer Str. 25 a, 42857 Remscheid). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Alberg-Remscheid Berghaus GmbH ( Amtsgericht Wuppertal HRB 11143 ) am 26.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Alberg-Remscheid Alfred Berghaus GmbH & Co., Remscheid (Oberhützer Str. 25 a, 42857 Remscheid). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2008 mit der Alberg-Remscheid Berghaus GmbH mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRB 11143) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.