Albert Hess GmbH & Co.KG., Burbach-Wahlbach (Freier-Grunder-Str. 123, 57299 Burbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hess Maschinenfabrik GmbH & Co.KG am 31.10.2005 (AG Siegen HRA 5042) eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Albert Hess GmbH & Co.KG., Burbach-Wahlbach (Freier-Grunder-Str. 123, 57299 Burbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.07.2005 mit der Hess Maschinenfabrik GmbH & Co.KG mit Sitz in Burbach-Wahlbach (AG Siegen HR A 5042) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Albert Hess GmbH & Co.KG., Burbach-Wahlbach (Freier-Grunder-Str. 123, 57299 Burbach). Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Hess-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz: Burbach-Wahlbach.