Albert Krage & Söhne oHG, Langenhagen, Münchner Str. 44, 30855 Langenhagen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der Cementa Grundstücks-Verwaltung oHG mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRA 26405) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Albert Krage & Söhne oHG, Langenhagen, Münchner Str. 44, 30855 Langenhagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Cementa Grundstücks-Verwaltung oHG am 24.07.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Albert Krage & Söhne oHG, Langenhagen, Münchner Str. 44, 30855 Langenhagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der Karl Krage oHG mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRA 202442) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Albert Krage & Söhne GmbH & Co. KG, Langenhagen, Münchner Str. 44, 30855 Langenhagen. Rechtsform geändert, nun: Offene Handelsgesellschaft. Firma geändert, nun: Albert Krage & Söhne oHG. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Krage, Joachim, Barsinghausen, * ‒.‒.‒‒; Krage, Mathias, Hannover, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Krage GmbH, Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRB 50520). Prokura erloschen: Krage, Joachim, Hannover; Krage, Mathias, Hannover; Mantow, Wilfried, Hannover.
Albert Krage & Söhne GmbH & Co. KG, Hannover, Münchner Str. 44, 30855 Langenhagen.Sitz verlegt, nun: Langenhagen.