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Albert Quellmann Valentina Koppel e.K., Balingen (HRA 410968) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Hindenburgstr. 79
72336 Balingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 410968
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eK
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Albert Quellmann Valentina Koppel e.K. aus Balingen war im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRA 410968 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Albert Quellmann Valentina Koppel e.K. ihren Standort nicht geändert. Die Albert Quellmann Valentina Koppel e.K. wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 07.08.2019
Löschung

HRA 410968: Albert Quellmann Valentina Koppel e.K., Balingen, Hindenburgstrasse 79, 72336 Balingen. Die Inhaberin (übertragende Rechtsträgerin) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.07.2019 aus ihrem Vermögen das von ihr betriebene Unternehmen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Quellmann - Koppel GmbH", Balingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 770361) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

07.08.2019
Registervorgang

Löschung 07.08.2019