Albert Schroeder & Sohn GmbH Stralsund, Stralsund (Platz des Friedens 5, 18437 Stralsund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Albert Schroeder & Sohn GmbH Hamburg am 10.9.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Albert Schroeder & Sohn GmbH Stralsund, Stralsund (Platz des Friedens 5, 18437 Stralsund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.06.2008 mit der Albert Schroeder & Sohn GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 23724) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.