HRA 4596:Albert Stauffenberg Nachfolger GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, Wembkenstr. 16, 45884 Gelsenkirchen..Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Albert Stauffenberg Nachfolger GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, Wembkenstr. 16, 45884 Gelsenkirchen.Kommanditgesellschaft. Firma geändert, vormals Ostendorf Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Wembkenstr. 16, 45884 Gelsenkirchen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Ostendorf Verwaltungsgesellschaft mbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 5591). Der Sitz ist von Oldenburg (bisher Amtsgericht Oldenburg, HRA 4219) nach Gelsenkirchen verlegt.
Ostendorf Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Oldenburg, Wembkenstraße 16, 45884 Gelsenkirchen.Sitz verlegt, nun: Gelsenkirchen. Geschäftsanschrift: Wembkenstraße 16, 45884 Gelsenkirchen. Der Sitz ist nach Gelsenkirchen (jetzt Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 4596) verlegt.
Ostendorf Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Oldenburg, (Julius-Mosen-Platz 3, 26122 Oldenburg).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2009 mit der Stauffenberg Verwaltungs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 665) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Ostendorf Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Oldenburg, (Julius-Mosen-Platz 3, 26122 Oldenburg).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2008 mit der Bär Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 202379) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.