HRB 15230: Albert Verwaltungs- und Organisations GmbH, Stuttgart, Klingenfeldstr. 4, 90453 Nürnberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 15230:Albert Verwaltungs- und Organisations GmbH, Stuttgart, Hahnstr. 18, 70199 Stuttgart.Neue Geschäftsanschrift: Klingenfeldstr. 4, 90453 Nürnberg. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Nicht mehr Geshäftsführer, bestellt als Liquidator: Wolff, Hildegard, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 15230:Albert Verwaltungs- und Organisations GmbH, Stuttgart, Hahnstr. 18, 70199 Stuttgart.Nicht mehr Geschäftsführer: Albert, Georg, Techniker, Stuttgart.
Albert Verwaltungs- und Organisations GmbH, Stuttgart, Hahnstr. 18, 70199 Stuttgart. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Hahnstr. 18, 70199 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Wolff, Hildegard, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Albert Verwaltungs- und Organisations GmbH, Stuttgart (Hahnstr. 18, 70199 Stuttgart). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2006 die Gesellschaften mit beschränkter Haftung "Albert Bewirtschaftungen GmbH", Großerkmannsdorf (Amtsgericht Dresden HRB 5078), "Albert Gebäudeinnenreinigung Dresden GmbH", Großerkmannsdorf (Amtsgericht Dresden HRB 5081) und "Albert Service und Wartungen GmbH", Großerkmannsdorf (Amtsgericht Dresden HRB 5079) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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