Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen
Prokuristen:
Pulvermacher, Niklas, Halver, * ‒.‒.‒‒
Seeliger, Steffen, Finnentrop, * ‒.‒.‒‒
Chehade, Khaled, Halver, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.10.2024
Lübke |
HRA 2912: Albert-Pielhau GmbH & Co KG, Halver, Am Anschlag 4, 58553 Halver. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Bitzer, Traugott, Kierspe, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert, nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Kappe, Harald, Ennepetal, * ‒.‒.‒‒.
HRA 2912: Albert-Pielhau GmbH & Co KG, Halver, Am Anschlag 4, 58553 Halver. Einzelprokura: Kappe, Harald, Ennepetal, * ‒.‒.‒‒.
Albert-Pielhau GmbH & Co KG, Halver, Am Anschlag 4, 58553 Halver. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Pielhau, Hans Hugo. Vertretungsregelung geändert und Firma berichtigt, nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Pielhau - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Halver (Amtsgericht Iserlohn HRB 3915), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Albert-Pielhau GmbH & Co KG, Halver, Am Anschlag 4, 58553 Halver.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.10.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.10.2009 mit der Bermart-Pielhau GmH mit Sitz in Halver (Amtsgericht Iserlohn HRB 6273) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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