Albrecht Petry Klimatechnik GmbH, Neumarkt i.d.OPf. (Regensburger Str. 94 - 96, 92318 Neumarkt i.d. Opf). Die Verschmelzung wurde am 25. 07.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 22756 ).
Albrecht Petry Klimatechnik GmbH, Neumarkt i.d.OPf. (Regensburger Str. 94 - 96, 92318 Neumarkt i.d. Opf). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Petry AG in Gründung mit dem Sitz in Neumarkt i.d. Opf. (Amtsgericht Nürnberg 91 AR 410/06 ) verschmolzen. Die Verschmelzungwird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.