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Albrecht Petry Klimatechnik GmbH, Neumarkt (HRB 8721)

Firmendaten

Anschrift
Regensburger Str. 94 - 96
92318 Neumarkt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 8721
Amtsgericht: Nürnberg
Rechtsform: GmbH
Keywords
Wärmetauscher Ventilatorgehäuse Umwelttechnik Stahlkonstruktionen Silos Seßler & Dietmayr GmbH Schienenfahrzeugteile Schaltschränke Schallschutzhauben Rührbehälter Rohrleitungen Petry Apparatebau oberpfalz neumarkt Maschinenverkleidungen Maschinenbau laserzuschnitt Laserschneiden Industriekatalysatoren Hydraulikanlagen Fördertechnik Fassadenkomponenten Edelstahlverarbeitung Edelstahl CAD blockheizkraftwerk Blechteile Blechkonstruktionen Behälter Wannen bayern Anlagengehäuse Anlagenbau Aluminium Abwassertechnik
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Albrecht Petry Klimatechnik GmbH aus Neumarkt ist im Handelsregister Nürnberg unter der Nummer HRB 8721 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Albrecht Petry Klimatechnik GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Albrecht Petry Klimatechnik GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 17.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 28.07.2006
Veränderung

Albrecht Petry Klimatechnik GmbH, Neumarkt i.d.OPf. (Regensburger Str. 94 - 96, 92318 Neumarkt i.d. Opf). Die Verschmelzung wurde am 25. 07.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 22756 ).

Calendar 28.07.2006
Veränderung

Albrecht Petry Klimatechnik GmbH, Neumarkt i.d.OPf. (Regensburger Str. 94 - 96, 92318 Neumarkt i.d. Opf). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Petry AG in Gründung mit dem Sitz in Neumarkt i.d. Opf. (Amtsgericht Nürnberg 91 AR 410/06 ) verschmolzen. Die Verschmelzungwird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.