HRB 10559 NP: Albrecht Transporte GmbH, Oberkrämer, Mittelweg 1 a, 16727 Oberkrämer. Geschäftsführer: Albrecht, Matthias, * ‒.‒.‒‒, Oberkrämer OT Schwante, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Albrecht, Daniel, * ‒.‒.‒‒, Oberkrämer OT Schwante, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Albrecht, Hans-Heinrich Hermann. Prokura: Braun, Kathi, geb. Albrecht, * ‒.‒.‒‒, Oberkrämer OT Schwante, Einzelprokura.
HRB 10559 NP: Albrecht Transporte GmbH, Oberkrämer, Mittelweg 1 a, 16727 Oberkrämer. Geschäftsanschrift: Mittelweg 1 a, 16727 Oberkrämer. Gegenstand: Der - auch grenzüberschreitende - Güterkraftverkehr. Kapital: 150.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Albrecht, Hans-Heinrich Hermann, * ‒.‒.‒‒, Oberkrämer OT Schwante, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 20.08.2013. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Albrecht Transport e.K mit Sitz in Oberkrämer (Amtsgericht Neuruppin, HRA 1977 NP) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.08.2013.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird