Albrecht Walter Vermietungen und Verpachtungen e.K., Ötisheim, Bausteinstraße 18, 75443 Ötisheim.Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.07.2010 mit Nachtrag vom 18.10.2010 und 26.10.2010 und der Versammlungsbeschlüsse vom 23.07.2010 und 18.10.2010 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "G. Walter Fliesen- und Natursteine GmbH", Ötisheim (Amtsgericht Mannheim HRB 511640) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
75443 Ötisheim
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: eK