HRB 14755: Alcatel-Lucent Holding GmbH, Stuttgart, Lorenzstr. 10, 70435 Stuttgart. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 17.08.2017 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 14755: Alcatel-Lucent Holding GmbH, Stuttgart, Lorenzstr. 10, 70435 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Nokia Solutions and Networks GmbH & Co. KG", München (Amtsgericht München HRA 88537) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14755: Alcatel-Lucent Holding GmbH, Stuttgart, Lorenzstr. 10, 70435 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Aktiengesellschaft "Alcatel-Lucent Deutschland AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 4026) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14755: Alcatel-Lucent Holding GmbH, Stuttgart, Lorenzstr. 10, 70435 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Dresselhaus, Wilhelm, Hofheim am Taunus, * ‒.‒.‒‒; Niederberger, Ralf, Ditzingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
HRB 14755: Alcatel-Lucent Holding GmbH, Stuttgart, Lorenzstr. 10, 70435 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Daub, Hans-Jörg, Paris, Frankreich / Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
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