HRA 3548:Aldus Estate Management GmbH & Co KG, Mainz, Robert-Koch-Str. 8, 55129 Mainz.Änderung der Geschäftsanschrift: Luisenstraße 6, 55124 Mainz.
Aldus Estate Management GmbH & Co KG, Mainz, Robert-Koch-Str. 8, 55129 Mainz. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: H. Schmidt GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 3197).
Aldus Estate Management GmbH & Co KG, Mainz, Robert-Koch-Str. 8, 55129 Mainz. Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: H. Schmidt GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 3197), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert: Persönlich haftender Gesellschafter: Aldus Verwaltungs GmbH, Mainz (AG Mainz HRB 5836), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.12.2013 mit der Dowe Verwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 4380) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.