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Alexander Groß Verwaltungs-GmbH, Lauf (HRB 14107)

Firmendaten

Anschrift
Hersbrucker Str. 23
91207 Lauf
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 09123/97010
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.gross-immo.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 14107
Amtsgericht: Nürnberg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Alexander Groß Verwaltungs-GmbH aus Lauf ist im Handelsregister Nürnberg unter der Nummer HRB 14107 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Alexander Groß Verwaltungs-GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Alexander Groß Verwaltungs-GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 17.10.2008
Veränderung

Alexander Groß Verwaltungs-GmbH, Lauf a. d. Pegnitz (Hersbrucker Str. 23, 91207 Lauf a.d. Pegnitz). Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Alexander Groß GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Lauf a.d.Pegn. und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital) und 5 (Gesellschafter).. Neue Firma: ALEXANDER GROSS Immobilien GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermittlung, der An- und Verkauf, die Vermietung und Verwaltung von Immobilien, die Unterhaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung, sowie als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung, sowie die Beratung bei Finanz- und Vermögensangelegenheiten. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Alexander Groß GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Lauf a.d.Pegn. (Amtsgericht Nürnberg HRA 11049) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.