Alexander Hey e. K., Idar-Oberstein, Albert-Einstein-Straße 12, 55743 Idar-Oberstein. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.07.2011sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.07.2011 hat der Einzelkaufmann einen Teil seines Vermögens ausgegliedert und als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Übernahme auf die Landschaftspflege Hey GmbH & Co. KG mit Sitz in Idar-Oberstein (HRA 20459) übertragen. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55743 Idar-Oberstein
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Amtsgericht: Bad Kreuznach
Rechtsform: eK