HRB 777045: Alexander Knopp GmbH, Ostfildern, Claude-Dornier-Straße 28, 73760 Ostfildern. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: IT-Beratung, Software-Entwicklung, Training, Vermittlung von Software-Lizenzen, Vermittlung von Mobilfunk- und Festnetzverträgen, Vertrieb von Atem-Schutzmasken und Desinfektionsmittel, Handel mit Fachbüchern.
HRB 777045: Alexander Knopp GmbH, Ostfildern, Claude-Dornier-Straße 28, 73760 Ostfildern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2020. Geschäftsanschrift: Claude-Dornier-Straße 28, 73760 Ostfildern. Gegenstand: IT-Beratung, Sofrware-Entwicklung, Training, Vermittlung von Software-Lizenzen, Vermittlung von Mobilfunk- und Festnetzverträgen, Vertrieb von Atem-Schutzmasken und Desinfektionsmittel, Handel mit Fachbüchern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Knopp, Alexander, Ostfildern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Knopp, Alexander, Ostfildern, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Alexander Knopp e.K.", Ostfildern (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 737348) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 10.12.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.