HRA 45717 B: Alexander Kruse e.K., Berlin, Goltzstraße 1, 12307 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2021 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage ist die Kruse Backwaren UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 157288 B) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Inhaber als ihrem Alleingesellschafter verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
12307 Berlin
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Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: eK