HRB 42596: Alexander Reisen GmbH, Offenbach am Main, Schlossgrabengasse 7, 63065 Offenbach am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Alexander Reisen GmbH, Offenbach am Main, Schlossgrabengasse 7, 63065 Offenbach am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Reisevermittlung, Übersetzung von Russisch in Deutsch und umgekehrt sowie Werbung, An- und Verkauf sowie Sanierung von Wohnimmobilien auf eigene Rechnung sowie An- und Verkauf von Waren aller Art, Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften.
Alexander Reisen GmbH, Offenbach am Main (Schlossgrabengasse 7, 63065 Offenbach am Main). Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers Boris Moldavski Reisevermittlung e.K. am 25.04.2007 und des übertragenden Rechtsträgers Nina Moldavskaya e.K. am 23.05.2007 wirksam geworden.
Alexander Reisen GmbH, Offenbach am Main (Schlossgrabengasse 7, 63065 Offenbach am Main). Neues Stammkapital: 35.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000 Euro auf 35.000 Euro zum Zwecke der Ausgliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital) beschlossen. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.01.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Moldavski, Boris, Frankfurt a. M., 03.06.1974 unter der Firma Boris Moldavski Reisevermittlung e. K. in Frankfurt a. M. (AG Frankfurt a. M. HRA 43531) und das Unternehmen als Ganzes der Einzelkauffrau Moldavskaya, Nina, Offenbach a. M., 04.11.1949 unter der Firma Reisebüro Nina Modavskaya e. Kfr. in Offenbach a. M. (AG Offenbach a. M., HRA 40371) betriebenen Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Ausgliederungsvertrag vom 12.01.2007 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 22 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.