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c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts -
Steuerbegünstigte Zwecke- der
Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung
und Volks- und Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe, von Wissenschaft und
Forschung, der Kunst und Kultur, der
Förderung des Wohlfahrtswesens, des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports,
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
i. S. d. § 53 AO sowie der Förderung
kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO.
Die Gesellschaft verwirklicht unmittelbar
selbst die in Abs. (2) genannten Zwecke
insbesondere durch den Erwerb, die
Führung und die Unterhaltung sowie den
Betrieb
-von Krankenhäusern,
-von medizinischen Versorgungszentren
(ambulante Untersuchung und
Behandlung),
-von Wohnheimen für Menschen mit
Behinderung,
-von Einrichtungen der Altenpflege (Alten-
und Seniorenheime),
-von Einrichtungen zur Rehabilitation,
-von Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe,
-von Werkstätten für behinderte Menschen
und Nebeneinrichtungen,
-von Einrichtungen für Beschäftigungs- und
Arbeitstherapie von behinderten Menschen,
-von Kunsthallen und Museen oder
Ausstellungen der Werke geistig
behinderter oder psychisch kranker
Menschen,
-von Sporteinrichtungen, insbes.
Behindertensport,
-von Einrichtungen zur Inklusion,
-von Einrichtungen für Aus-, Fort- und
Weiterbildung,
-von Instituten für Gesundheitsförderung,
-von Einrichtungen zur Prävention und
Selbsthilfe,
-von sonstigen Sozialeinrichtungen und
Einrichtungen der Wohlfahrtspflege.
Darüber hinaus werden die gemeinnützigen
Zwecke mittels Durchführung ambulanter
Pflege und Betreuung, Angeboten zur
Rehabilitation, Beratungsleistungen,
Vortragsveranstaltungen und Seminaren,
Förderung sportlicher Übungen und
Leistungen sowie der Unterstützung von
Auszubildenden sowie Studentinnen und
Studenten in den von der Gesellschaft
beschäftigten Berufsgruppen verwirklicht.
Die Förderung von Wissenschaft und
Forschung kann sowohl durch eigene
Forschungsaktivitäten als auch durch die
Unterstützung anderer
Forschungseinrichtungen erfolgen.
Die Gesellschaft verwirklicht ihre
steuerbegünstigten Zwecke auch durch
planmäßiges Zusammenwirken gemäß §
57 Abs. 3 AO mit der Stiftung der 3
Alexianerbrüder, der Alexianer GmbH und
den zum Unternehmensverbund der
Alexianer GmbH gehörenden Tochter- und
Beteiligungsgesellschaften sowie der
Johannesstift Diakonie Services GmbH mit
Sitz in Berlin, AG Charlottenburg, HRB
79947, soweit die vorgenannten
verbundenen Unternehmen, Einrichtungen
und Gesellschaften die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 der AO erfüllen.
Dieses planmäßige Zusammenwirken
erfolgt mit einzelnen oder mehreren der
genannten Gesellschaften zusammen
durch das wechselseitige aufeinander
abgestimmte und koordinierte Erbringen
von Verwaltungs- und
Servicedienstleistungen,
Nutzungsüberlassungen von beweglichen
oder unbeweglichen
Vermögensgegenständen, Lieferungen
(insbesondere Waren-, Wärme- und
Stromlieferungen) oder durch die
Beistellung beziehungsweise Überlassung
von Personal zur Erfüllung ihrer jeweiligen
gemeinsamen steuerbegünstigten
Satzungszwecke. Diese Leistungen werden
jeweils einzeln vereinbart.
Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und
betreibt die von ihr unterhaltenen
Einrichtungen auf der Grundlage des
Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder
und des Selbstverständnisses der
Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft
und in ihren Einrichtungen im vorgenannten
Sinne beschäftigten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses
Auftrages tätig. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 2 (Gegenstand
und steuerbegünstigte Zwecke der Gesellschaft) und mit ihr
die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. |
a)
20.12.2024
Pruß-Steinigeweg |