Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
17 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
9. Honsel, Karsten |
|
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a)
05.07.2023
Schwarzer |
HRB 100390 B: Alexianer Personal Service GmbH, Berlin, Krausnickstr. 12 A, 10115 Berlin. Gegenstand: Die Gesellschaft wird überwiegend für die Gesellschaften im Verbund der Alexianer tätig und darüber hinaus überwiegend für Einrichtungen oder Gesellschaften die mildtätige und/oder kirchliche Zwecke verfolgen. Gegenstand des Unternehmens ist die Anstellung und Überlassung von Arbeitnehmern an Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere an Einrichtungen der Alexianer GmbH bzw. ihrer Tochtergesellschaften sowie sonstiger verbundener Gesellschaften im planmäßigen Zusammenwirken insbesondere mit den Einrichtungen der Alexianer GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften sowie sonstiger verbundener Gesellschaften. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, von Wissenschaft und Forschung, der Kunst und Kultur, der Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie der Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Daneben kann die Gesellschaft die in Abs. II genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb von Krankenhäusern, von medizinischen Versorgungszentren (ambulante Untersuchung und Behandlung), von Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, von Einrichtungen der Altenpflege (Alten- und Seniorenheime), von Einrichtungen zur Rehabilitation, von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, von Werkstätten für behinderte Menschen und Nebeneinrichtungen, von Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie von behinderten Menschen, von Kunsthallen und Museen oder Ausstellungen der Werke geistig behinderter oder psychisch kranker Menschen, von Sporteinrichtungen, insbes. Behindertensport, von Einrichtungen zur Inklusion, von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung, von Instituten für Gesundheitsförderung, von Einrichtungen zur Prävention und Selbsthilfe, von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie der Unterstützung von Auszubildenden und Studenten in den von der Gesellschaft beschäftigten Berufsgruppen verwirklicht. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung kann sowohl durch eigene Forschungsaktivitäten als auch durch die Unterstützung anderer Forschungseinrichtungen erfolgen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i.S.d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken. Dies erfolgt insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit den in Anlage 1 benannten steuerbegünstigten Körperschaften durch die dort aufgeführten erbrachten und bezogenen Dienst- und Service-Leistungen, die jeweils einzeln vereinbart werden. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
HRB 100390 B: Alexianer Personal Service GmbH, Berlin, Krausnickstr. 12 A, 10115 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Barthold, Andreas
HRB 100390 B: Alexianer Personal Service GmbH, Berlin, Krausnickstr. 12 A, 10115 Berlin. Geschäftsführer: 9. Honsel, Karsten, * ‒.‒.‒‒, Isernhagen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
HRB 100390 B: Alexianer Personal Service GmbH, Berlin, Krausnickstr. 12 A, 10115 Berlin. Gegenstand: Die Gesellschaft wird überwiegend für die Gesellschaften im Verbund der Alexianer tätig und darüber hinaus überwiegend für Einrichtungen oder Gesellschaften die mildtätige und/oder kirchliche Zwecke verfolgen. Gegenstand des Unternehmens ist die Anstellung und Überlassung von Arbeitnehmern an Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere an Einrichtungen der Alexianer GmbH bzw. ihrer Tochtergesellschaften sowie sonstiger verbundener Gesellschaften im planmäßigen Zusammenwirken insbesondere mit den Einrichtungen der Alexianer GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften sowie sonstiger verbundener Gesellschaften. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, von Wissenschaft und Forschung, der Kunst und Kultur, der Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie der Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Daneben kann die Gesellschaft die in Abs. II genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb von Krankenhäusern, von medizinischen Versorgungszentren (ambulante Untersuchung und Behandlung), von Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, von Einrichtungen der Altenpflege (Alten- und Seniorenheime), von Einrichtungen zur Rehabilitation, von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, von Werkstätten für behinderte Menschen und Nebeneinrichtungen, von Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie von behinderten Menschen, von Kunsthallen und Museen oder Ausstellungen der Werke geistig behinderter oder psychisch kranker Menschen, von Sporteinrichtungen, insbes. Behindertensport, von Einrichtungen zur Inklusion, von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung, von Instituten für Gesundheitsförderung, von Einrichtungen zur Prävention und Selbsthilfe, von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie der Unterstützung von Auszubildenden und Studenten in den von der Gesellschaft beschäftigten Berufsgruppen verwirklicht. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung kann sowohl durch eigene Forschungsaktivitäten als auch durch die Unterstützung anderer Forschungseinrichtungen erfolgen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt oder ihre Aufgaben auch i.S.d. § 57 Abs. 3 AO durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaft verwirklichen. Dies erfolgt insbesondere durch die in Abs. II genannten Dienst- und Service-Leistungen. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
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