Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
8 |
|
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 05.12.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in der Anlage 2 |
a)
21.12.2023
Kramm |
HRB 26771 P: Christliche Altenhilfe Potsdam GmbH, Potsdam, Kiepenheuerallee 21, 14469 Potsdam. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Pommerenke, Oliver
HRB 26771 P: Christliche Altenhilfe Potsdam GmbH, Potsdam, Kiepenheuerallee 21, 14469 Potsdam. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung, der Förderung des Wohlfahrtswesens, des Sports, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO sowie der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i. S. d. § 58 Nr. 1 AO. Daneben kann die Gesellschaft die in Abs. II genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb von Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, von Einrichtungen der Altenpflege (Alten- und Seniorenheime), von Einrichtungen zur Rehabilitation, von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung, von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare sowie Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i.S.d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken. Dies erfolgt insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit den in Anlage 2 benannten steuerbegünstigten Körperschaften durch die dort aufgeführten erbrachten und bezogenen Dienst- und Service-Leistungen, die jeweils einzeln vereinbart werden. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand und steuerbegünstigte Zwecke der Gesellschaft)
HRB 26771 P: Alexianer St. Franziskus GmbH, Potsdam, Kiepenheuerallee 21, 14469 Potsdam. Der Name der Firma ist geändert in: Christliche Altenhilfe Potsdam GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 I (Firma)
HRB 26771 P: Alexianer St. Franziskus GmbH, Potsdam, Kiepenheuerallee 21, 14469 Potsdam. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 28.08.2018 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
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