Alfred Bührmann GmbH Bahnbau-Tiefbau, Herzogenrath, Noppenberger Straße 83/87, 52134 Herzogenrath. Änderung zur Geschäftsanschrift: Noppenberger Straße 83, 52134 Herzogenrath.
Alfred Bührmann GmbH Bahnbau-Tiefbau, Herzogenrath, Noppenberger Straße 83/87, 52134 Herzogenrath.ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Noppenberger Straße 83/87, 52134 Herzogenrath. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.03.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Bührmann Verwaltungs GmbH mit Sitz in Herzogenrath-Merkstein (Amtsgericht Aachen HRB 6161) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Alfred Bührmann GmbH Bahnbau-Tiefbau, Herzogenrath (Noppenberger Straße 83, 52134 Herzogenrath). Nicht mehr Geschäftsführer: Bührmann, Manfred, Bauingenieur, Aachen, * ‒.‒.‒‒.
Alfred Bührmann GmbH Bahnbau-Tiefbau, Herzogenrath (Noppenberger Straße 83-87, 52134 Herzogenrath). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Bührmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Herzogenrath (AG Aachen HRA 1326) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Alfred Bührmann GmbH Bahnbau-Tiefbau, Herzogenrath (Noppenberger Straße 83-87, 52134 Herzogenrath). Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 640.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Bührmann GmbH & Co. KG, Herzogenrath (AG Aachen HRA 1326) beschlossen.
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