HRB 773797: Alfred Faist GmbH, Schramberg, Moritz-Meyer-Straße 7, 78713 Schramberg. Bestellt als Geschäftsführer: Faist, Marc Alexander, Schramberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 773797: Alfred Faist GmbH, Schramberg, Moritz-Meyer-Straße 7, 78713 Schramberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2020. Geschäftsanschrift: Moritz-Meyer-Straße 7, 78713 Schramberg. Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen und Immobilien. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Faist, Klaus Martin, Schramberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Alfred Faist GmbH & Co. KG", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 480138) gemäß § 190 ff. UmwG.
HRA 480138: Alfred Faist GmbH & Co. KG, Schramberg, Brambach 40, 78713 Schramberg. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Faist Verwaltungs-GmbH, Schramberg. Prokura erloschen: Faist, Dieter, Schramberg. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.04.2020 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Alfred Faist GmbH", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 773797) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.