HRB 14805: Alfred Kretschmer & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dormagen, Düsseldorfer Str. 100, 41541 Dormagen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 14805: Alfred Kretschmer & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dormagen, Düsseldorfer Str. 100, 41541 Dormagen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Alfred Kretschmer & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dormagen, (Düsseldorfer Str. 100, 41541 Dormagen).Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 61/09) vom 25. Juni 2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Alfred Kretschmer & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, (Düsseldorfer Str. 100, 41541 Dormagen).Der Sitz ist nach Dormagen (jetzt AG Neuss HRB 14805) verlegt.
Alfred Kretschmer & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dormagen, (Düsseldorfer Str. 100, 41541 Dormagen).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19. Oktober 1962, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23. Juli 2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Düsseldorf HRB 1516) nach Dormagen beschlossen. der Landschaftsbau. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die dem genannten Zweck der Gesellschaft dienlich sind, sich auch an gleichartigen und ähnlichen Unternehmen beteiligen, Interessengemeinschaften eingehen sowie Zweigniederlassungen errichten. 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Reinecke, Gerd, Dormagen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.