Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Knoch, Irene Barbara, Solingen, * ‒.‒.‒‒
Hofmann, Christian, Schwalmtal, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.03.2023
Milles |
HRB 15514: Alfred Kron GmbH, Solingen, Löhdorfer Str. 186, 42699 Solingen. Prokura erloschen: Syring, Jörg Achim, Sprockhövel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15514: Alfred Kron GmbH, Solingen, Löhdorfer Str. 186, 42699 Solingen. Prokura erloschen: Kron, Axel, Solingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15514: Alfred Kron GmbH, Solingen, Löhdorfer Str. 186, 42699 Solingen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kron, Carmen, Solingen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Dannert, Harald, Solingen, * ‒.‒.‒‒.
Alfred Kron GmbH, Solingen (Löhdorfer Str. 186, 42699 Solingen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2007 mit der Alfred Kron Produktions-GmbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 15515) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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