Algostat GmbH & Co KG, Celle (Braunschweiger Heerstr. 100, 29227 Celle). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Algostat Verwaltungs-GmbH am 24.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Algostat GmbH & Co KG, Celle (Braunschweiger Heerstr. 100, 29227 Celle). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Algostat Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 2120) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.