HRA 5456: Alhorn Spritzgußtechnik GmbH & Co. KG, Lübbecke, Daimlerstraße 10, 32312 Lübbecke. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden OKE Spritzgusstechnik GmbH & Co. KG am 12.10.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 5456: Alhorn Spritzgußtechnik GmbH & Co. KG, Lübbecke, Daimlerstraße 10, 32312 Lübbecke. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.09.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.09.2016 mit der OKE Spritzgusstechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Hörstel (Amtsgericht Steinfurt HRA 5922) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.