Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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Prokura erloschen:
Lehnert, Thomas, Römerberg, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Hennies, Isabel, geb. Devantié, Isernhagen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.08.2023
Prellwitz |
HRB 721094: Aliaxis Holding Germany GmbH, Mannheim, Steinzeugstraße 50, 68229 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Haghjoo, Amin Wolfgang Niclas, Königswinter, * ‒.‒.‒‒.
HRB 721094: Aliaxis Holding Germany GmbH, Mannheim, Steinzeugstraße 50, 68229 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Bolleyer, Peter Joachim, Heddesheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 721094: Aliaxis Holding Germany GmbH, Mannheim, Steinzeugstraße 50, 68229 Mannheim. Prokura erloschen: Westphal, Jörg, Dornheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 721094: Aliaxis Holding Germany GmbH, Mannheim, Steinzeugstraße 50, 68229 Mannheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.07.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kunststoffwerk Höhn GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 707645) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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