HRB 39856: Alim Orientteppich Import - Export GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 31, 20457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Meiendorfer Weg 64, 22145 Hamburg.
HRB 39856: Alim Orientteppich Import - Export GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 31, 20457 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 24.08.2015 die Umstellung des Stammkapital (DEM 100.000,00) auf 51.129,19 EUR, die Erhöhung um 60,81 EUR auf 51.190,00 EUR, die weitere Erhöhung um 10,00 EUR auf 51.200,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ALIMCO Orientteppich Handels GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 69669) und die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 4 (Geschäftsführung). Gegenstand des Unternehmens sind der Im- und Export von sowie der Groß- und Einzelhandel mit Orientteppichen und sonstigen Waren sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 51.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert (Vertretung), nun Geschäftsführer: Alim, Mohammad, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ALIMCO Orientteppich Handels GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 69669) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.