Allbecon Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Zollhof 4, 40221 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Allbecon Olympia Aktiengesellschaft am 28.03.2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Allbecon Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Zollhof 4, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.09.2006, geändert durch Änderungsvertrag vom 20.10.2006, sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.10.2006 mit der Overdrive Projekt AG (demnächst firmierend als "Allbecon Olympia Aktiengesellschaft") mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 54576) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.
Allbecon Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Zollhof 4, 40221 Düsseldorf). Nicht mehr Vorstand: Küster, Karl-Heinz, Diplom-Betriebswirt, Willich. Bestellt als Vorstand: Schlatmann, Michiel F.P., Amsterdam/Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Slaghekke, Marcellinus Bernardus Franciscus, Wassenaar/Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
Allbecon Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Zollhof 4, 40221 Düsseldorf). Ein Abänderungsvertrag vom 20.10.2006 zum Verschmelzungsvertrag vom 19.09.2006 über die geplante Verschmelzung der Allbecon AG als übertragender auf die Overdrive Projekt AG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 54576), als übernehmender Gesellschaft ist bei dem Registergericht eingereicht.
Allbecon Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Zollhof 4, 40221 Düsseldorf). Die Hauptversammlung vom 09.06.2006 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Vergütung) beschlossen.
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