Allbecon Personaldienstleistungen Weykamp GmbH, Duisburg (Friedrich-Wilhelm-Str. 86-96, 47051 Duisburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Allbecon Personal-Service GmbH am 10.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Allbecon Personaldienstleistungen Weykamp GmbH, Duisburg (Friedrich-Wilhelm-Str. 86-96, 47051 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.05.2008 mit der Allbecon Personal-Service GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 50054) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Allbecon Personaldienstleistungen Weykamp GmbH, Duisburg (Friedrich-Wilhelm-Str. 86-96, 47051 Duisburg). Bestellt als Geschäftsführer: Möhring, Jean, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Weykamp, Roswitha, Moers, * ‒.‒.‒‒.
Allbecon Personaldienstleistungen Weykamp GmbH, Duisburg (Friedrich-Wilhelm-Str. 86-96, 47051 Duisburg). Mit der Allbecon Personal-Service GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HR B 50054) als herrschendem Unternehmen ist am 17.08.2006 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen vom 17.08.2006 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.