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a)
Alles in Ordnung gemeinnützige UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Shanghaiallee 15, 20457 Hamburg
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist,
a. die Förderung der Erziehung und
Bildung, namentlich für Menschen mit
Behinderung (= "Behinderte" im Sinne der
AO, hier in dieser Satzung mit
entsprechend fair beschriebenen Begriffen
wie u.a. "Menschen mit Behinderung"
definiert) und benachteiligte Personen,
insbesondere im Bereich der Inklusion (§
52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7);
b.die Förderung der Hilfe für Menschen mit
Behinderung, insbesondere im Bereich der
barrierefreien Kommunikation für
behinderte oder von Behinderung bedrohte
Menschen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10);
c. die Selbstlose Unterstützung von
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands auf die
Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1
AO).
Die vorgenannten Zwecke beabsichtigt die
Gesellschaft zum Gemeinwohl der
Bevölkerung nachhaltig zu fördern.
(3) Die Satzungszwecke werden
verwirklicht insbesondere durch die
folgenden Maßnahmen:
a. Durchführung von Veranstaltungen,
Lehrveranstaltungen, Workshops & Events
in den eigenen oder in gemieteten
Räumlichkeiten zum Thema "Inklusion" und
"Partizipation" im Sinne einer
eigenständigen, selbstbestimmten und
chancengleichen Teilhabe von Menschen
mit Behinderung am gesellschaftlichen
Leben, am Austausch mit Gleichgesinnten
und Menschen ohne Behinderung. Ziel ist
es hierbei u.a., den gesellschaftlichen
Diskurs zur Normalität der Inklusion von
Menschen mit Behinderung in den
gesellschaftlichen und beruflichen Alltag
anzuregen, damit Menschen mit
Behinderungen in die Lage versetzt
werden, ihre Beteiligungsrechte
eigenständig und wirksam wahrnehmen zu
können;
b. Entwicklung, Realisierung und
Evaluierung von Schulungs-, Bildungs-,
Weiterbildungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen zur besseren
Einbindung von behinderten und
benachteiligten Menschen in die Berufswelt
sowie zur Hervorhebung des partizipativen
Ansatzes zwischen Menschen mit und ohne
Behinderung mit besonderem Fokus auf die
Zielgruppen Unternehmen, Behörden und
Krankenkassen;
c. Aufbau einer personellen, fachlichen und
räumlichen Infrastruktur für die Förderung
von Menschen mit Behinderung zu ihrer
Unterstützung in der Verfolgung ihrer
eigenen unternehmerischen Ziele sowie zur
Gründung ihrer eigenen Unternehmen;
d. Förderung und Unterstützung des
gedanklichen und fachlichen Austauschs
und der Zusammenarbeit zwischen allen an
der Behindertenausbildung und -erziehung
beteiligten und interessierten Personen und
Institutionen (Betroffene, Verbände,
Trägern und Einrichtungen der Sozialhilfe
u. a.) durch Schaffung und Öffnung von
Räumlichkeiten zur Begegnung für die
vorgenannten Personen- und
Organisationsgruppen sowie durch die
Veranstaltung von entsprechenden Events
und Workshops;
e. Ableisten von öffentlicher
Aufklärungsarbeit über die Möglichkeiten
einer besseren Einbindung von behinderten
und benachteiligten Menschen in die
Arbeitswelt durch PR-Arbeit, Workshops,
Social Media oder sonstige
Veranstaltungen;
f.Schaffung von Räumen für Menschen mit
Behinderung und Menschen ohne
Behinderung aus den Gründen:
i. Schaffung einer Gemeinschaft und eines
partizipativen Gemeinschaftsgefühls,
geprägt durch Begegnung & Austausch,
friedliche & gegenseitige Beziehungen und
Kommunikation miteinander;
ii. Abbau von Berührungsängsten durch
gegenseitiges In-Kontakt-Kommen,
Wecken des sozialen Bewusstseins,
sozialer Verantwortung, Anstoß zu
gesellschaftlicher Veränderung, Förderung
der Gleichstellung und des
Gleichstellungsbewusstseins aller
Menschen;
iii. Leben von Inklusion durch
gleichgeordnete Platzierung aller
Raumbesucher im Rollstuhl, dadurch
Schaffung eines Perspektivwechsels und
Kommunikation auf Augenhöhe.
g. Erstellung von barrierefreien
Informationsmaterialien und
Öffentlichkeitsarbeit;
h. Erfahrungsaustausch, Koordination und
Vernetzung von Menschen mit Behinderung
sowie deren
Selbstvertretungsorganisationen und
Verbänden untereinander.
(4) Die Gesellschaft ist ein Inklusionsbetrieb
gem. § 68 Nr. 3 lit. c AO i.V.m. § 215 Abs. 1
SGB IX. Die Gesellschaft wird eine
Beschäftigungsquote von mind. 50%
schwerbehinderter Menschen haben =
Inklusionsbetrieb: "Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe
an einer sonstigen Beschäftigung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art
oder Schwere der Behinderung oder wegen
sonstiger Umstände voraussichtlich trotz
Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten
und des Einsatzes von
Integrationsfachdiensten auf besondere
Schwierigkeiten stößt." |
300,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Korth, Astrid, Hoisdorf, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2024 |
a)
02.09.2024
Reiche
b)
Fall 1 |