HRB 208937: Allfein Impex Holding GmbH, Lohne, Brägeler Straße 110, 49393 Lohne. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.10.2020 mit der LDZ Global-Food GmbH & Co. KG mit Sitz in Lohne (AG Oldenburg, HRA 205185) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 208937: Allfein Impex Holding GmbH, Lohne, Brägeler Straße 110, 49393 Lohne. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LDZ Global-Food GmbH & Co. KG am 21.01.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 208937: Allfein Impex Holding GmbH, Lohne, Brägeler Straße 110, 49393 Lohne. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.10.2020 mit der B.S. Meat Service Diepholz GmbH mit Sitz in Diepholz (Amtsgericht Walsrode HRB 200742) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 208937: Allfein Impex Holding GmbH, Lohne, Brägeler Straße 110, 49393 Lohne. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.10.2020 mit der B.J. Lohner Geflügelhandel GmbH mit Sitz in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRB 201355) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 208937: Allfein Impex Holding GmbH, Lohne, Brägeler Straße 110, 49393 Lohne. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.10.2020 mit der B.S. Meat Service Zerbst GmbH mit Sitz in Zerbst/Anhalt (Amtsgericht Stendal HRB 6410) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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